Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der TBH Gastro & Event AG (Toggenburgerhof Catering) und ihren Kundinnen und Kunden.
TBH Gastro & Event AG (nachfolgend „Toggenburgerhof Catering" oder „wir") – Florastrasse 2, 9533 Kirchberg SG. Diese AGB gelten für sämtliche von uns erbrachten Gastronomie- und Catering-Leistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 1 Allgemeines
Die TBH Gastro & Event AG (Toggenburgerhof Catering) verpflichtet sich, den Auftrag mit grösstmöglicher Sorgfalt und Zuverlässigkeit auszuführen. Sie verpflichtet sich, Termine einzuhalten, den Anlass zeitgerecht und gemäss dem vereinbarten Auftrag durchzuführen. Die Auswahl und Zubereitung von Speisen und Getränken erfolgt unter höchsten Qualitätsansprüchen. Wenn immer möglich werden saisonale Produkte, Mehrwegartikel und kurze Beschaffungswege berücksichtigt.
Bei der Organisation von Anlässen betreut die TBH Gastro & Event AG die Koordination der beteiligten Partner/Lieferanten und führt die Regie der Veranstaltung, sofern dies mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart wurde (siehe § 11 Beratung / Regie).
Sämtliche Rechte an den präsentierten Vorschlägen, Entwürfen, Ideen, Abbildungen, Skizzen und Texten sind geistiges Eigentum der TBH Gastro & Event AG. Die Nutzung ist nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der TBH Gastro & Event AG gestattet.
§ 2 Auftragsbestätigung
Ein Auftrag mit der TBH Gastro & Event AG kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Offerten sind weder für den Kunden noch für die TBH Gastro & Event AG in irgendeiner Form verbindlich. Spätestens mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die TBH Gastro & Event AG kommt der Auftrag zustande. Leistungen, die über die Auftragsbestätigung hinausgehen (nachträgliche Wünsche, Änderungen seitens des Auftraggebers, Mehraufwand usw.) werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Nach einer allfälligen Bereinigung der Offerte bestätigt die TBH Gastro & Event AG dem Kunden in detaillierter Form die Bestellung per E-Mail mit einer Auftragsbestätigung. Eine Vereinbarung kommt zustande, sobald der TBH Gastro & Event AG die gesendete Auftragsbestätigung vom Kunden unterzeichnet per E-Mail oder auf dem Postweg bestätigt wird.
§ 3 Unkostenbeitrag
In der Regel erstellt die TBH Gastro & Event AG die ersten zwei Offerten kostenlos. Ab der 3. Offerte wird bei einer Annullierung des Auftrages eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von CHF 300.00 – CHF 600.00 in Rechnung gestellt (abhängig vom Auftragsvolumen). Annullierungen von verbindlich reservierten Daten sind kostenpflichtig in der Höhe der bisher entstandenen Kosten.
§ 4 Geringfügige Änderungen
Die TBH Gastro & Event AG behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot – wie zum Beispiel aufgrund fehlender Waren auf dem Markt oder massiv erhöhten Preisen (z. B. Transportkosten) – ihre Leistungen in Bezug auf die Lieferung nach Absprache mit dem Kunden zu ändern. Sie verpflichtet sich zu einer gleichwertigen Auftragserledigung.
§ 5 Teilnehmer- / Gästezahl
Eine Änderung der Teilnehmerzahl für das Essen muss spätestens 10 Tage vor dem Anlass schriftlich mitgeteilt werden. Eine nachträgliche Unterschreitung dieser Anzahl kann nicht berücksichtigt werden.
§ 6 Stornierung von Veranstaltungen
Bei einer Stornierung der Veranstaltung nach erfolgter Auftragserteilung werden dem Kunden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
| Zeitpunkt der Stornierung | Stornogebühr |
|---|---|
| bis 40 Tage vor der Veranstaltung | entstandene Kosten |
| 39 – 30 Tage vor der Veranstaltung | 30 % der vereinbarten Leistungen |
| 29 – 14 Tage vor der Veranstaltung | 50 % der vereinbarten Leistungen |
| 13 – 0 Tage vor der Veranstaltung | 100 % der vereinbarten Leistungen |
§ 7 Vorauszahlung
Bei grösseren Aufträgen behalten wir uns eine Akontozahlung vor. Kommt diese Situation vor, muss die Vorauszahlung spätestens 14 Tage vor dem Anlass auf dem Konto der TBH Gastro & Event AG gutgeschrieben worden sein. Erfolgt die Vorauszahlung nicht fristgerecht, ist die TBH Gastro & Event AG berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat der TBH Gastro & Event AG den durch den Rücktritt entstehenden Schaden vollumfänglich zu ersetzen.
§ 8 Verzögerungen / Verspätungen
Die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen und Servicezeiten sind in jedem Fall als Richtzeiten zu werten. Die TBH Gastro & Event AG übernimmt keine Haftung für Verzögerungen im Ablauf der Veranstaltung.
§ 9 Beizug von Dritten
Die TBH Gastro & Event AG ist berechtigt, falls notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen Dritten selbständig vornehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen. Der Dritte muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen. Die TBH Gastro & Event AG verpflichtet sich in diesen Fällen zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion des Dritten.
§ 10 Haftung bei Schaden und/oder Verlust
Sofern der Schaden / Verlust nicht selber verursacht wurde, ist die TBH Gastro & Event AG berechtigt, allfällige Kosten von eigenem Material sowie von Material, welches explizit für den Anlass von Drittfirmen zugemietet wurde, dem Kunden in Rechnung zu stellen.
§ 11 Beratung & Regie
Die TBH Gastro & Event AG bietet dem Kunden auf Wunsch Beratungs- und Betreuungs-Dienstleistungen an. Für diese Leistungen erhebt die TBH Gastro & Event AG einen Dienstleistungsaufwand. Beratungsleistungen werden je nach Anlass im Stundenansatz oder pauschal vereinbart. Die Übernahme der Regietätigkeit wird mit einem Dienstleistungshonorar verrechnet in der Höhe von 10 – 15 % des Gesamtrechnungsbetrages (inkl. Fremddienstleistungen). Der prozentuale Anteil ist abhängig vom damit verbundenen Arbeitsaufwand.
Die Verträge mit den Fremddienstleistungsunternehmen werden von der TBH Gastro & Event AG organisiert. Der Vertrag entsteht zwischen dem Endkunden und dem Dienstleistungsunternehmen. In Ausnahmefällen können die Verträge als integrativer Teil der Auftragsbestätigung von der TBH Gastro & Event AG abgeschlossen werden. In diesem Falle ist mit der Akontozahlung der Gesamtbetrag der Fremddienstleistungen abzudecken. Kommt es zu einer Annullation der Veranstaltung, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Parteien / Fremddienstleister.
§ 12 Rechnungsstellung / Zahlungen
Die TBH Gastro & Event AG erhebt vor Durchführung des Anlasses eine Akontozahlung. Diese Akontozahlung beträgt im Normalfall 50 % des Gesamtbetrages, zahlbar bis spätestens 14 Arbeitstage vor Beginn des Anlasses. Die Restzahlung ist nach Beendigung der Veranstaltung, inklusive eventueller Zusatzleistungen, aufgrund der detaillierten Schlussrechnung, ohne Abzüge, innerhalb von 10 Arbeitstagen zu bezahlen.
§ 13 Mehrwertsteuer
Unsere Preise verstehen sich exkl. MwSt. Preisänderungen vorbehalten.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
§ 15 Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vor und während der Laufzeit des Vertrages ausgetauschten oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag erlangten Informationen über die Geschäftstätigkeit der jeweils anderen Partei, unabhängig davon, ob diese Informationen ausdrücklich als geheim oder vertraulich bezeichnet worden sind. Diese Verpflichtung gilt nach Beendigung des Vertrages zwischen den Parteien auf unbestimmte Dauer weiter.
§ 16 Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kirchberg/SG. Es kommt das schweizerische Recht zur Anwendung.
Die unterzeichnete Fassung dieser AGB ist integraler Bestandteil jeder Auftragsbestätigung. Bei Widersprüchen zwischen online veröffentlichter und unterzeichneter Fassung geht die unterzeichnete Version vor.
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